09.04.2024

Kulturförderabgabe wird zur Übernachtungssteuer

Ab 1. Juli 2024 tritt die Übernachtungssteuer in Kraft. Neu ist, dass die Übernachtungssteuer nun auch für Geschäftsreisende erhoben wird. Das bedeutet für Sie einen Aufschlag von 5 % auf den Übernachtungspreis. Die Stadt Köln erhebt diese Steuer, um die touristische Infrastruktur Kölns zu verbessern. Neben Köln erheben auch Städte wie Trier, Bingen, Berlin und Hamburg eine solche zusätzliche Abgabe. Die abzuführende Steuer wird dem Übernachtungsgast direkt in Rechnung gestellt und ist im Gesamtpreis Ihres Aufenthaltes bereits enthalten. Ihre Buchung bleibt einfach und transparent. Wenn Sie Fragen zur neuen Übernachtungssteuer haben oder weitere Informationen wünschen, zögern Sie bitte nicht, unser Team zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressemitteilung der Stadt Köln
Satzung der Stadt Köln

 

 

 

 

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